5. Es sei der Gesuchsgegner zu verpflichten, der Gesuchstellerin für sie persönlich monatliche […] Unterhaltsbeiträge wie folgt zu bezahlen: - CHF 4765.00 vom 1. Januar 2020 bis 31. August 2021; - CHF 4'685.00 ab 1. September 2021. Für den Fall, dass für C. tiefere Unterhaltsbeiträge, als in Ziff. 4 beantragt, festgelegt werden sollten, sei der Gesuchsgegner zu verpflichten, entsprechend höhere Unterhaltsbeiträge für die Gesuchstellerin persönlich zu bezahlen, und zwar im Betrag der Differenz zwischen