Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend vorsorgliche Massnahmen im Ehescheidungsverfahren (vorsorgliche Massnahmen im Präliminarverfahren) -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Parteien heirateten am 4. Mai 2001 und leben seit dem 16. Oktober 2018 getrennt. Aus ihrer Ehe ging die Tochter C. (geb. tt.mm. 2011) hervor. 1.2. Am 16. Oktober 2020 machte der Beklagte beim Bezirksgericht Q. das Ehescheidungsverfahren (OF.2020.53) rechtshängig. 2. 2.1. Mit Präliminarklage vom 21. Dezember 2020 beantragte die Klägerin beim Gerichtspräsidium Q. u.a.: