Es werden keine Parteientschädigungen ausgerichtet. 4. Das Gesuch der Beklagten um unentgeltliche Rechtspflege wird abgewiesen. Zustellung an: den Kläger (Vertreterin) die Beklagte die Vorinstanz Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art. 90 ff. BGG)