" 1. Dem Gesuchsteller wird in der Betreibung Nr. […] des Betreibungsamtes Seengen (Zahlungsbefehl vom 8. April 2021) für den Betrag von CHF 180.00 nebst Zins zu 5 % seit 10. Juli 2021 definitive Rechtsöffnung erteilt. 2. Die Entscheidgebühr von CHF 80.00 wird der Gesuchgegnerin auferlegt und mit dem Kostenvorschuss des Gesuchstellers verrechnet, so dass die Gesuchgegnerin dem Gesuchsteller den Betrag von CHF 80.00 direkt zu ersetzen hat. 3. Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen." -3-