2.2. Die Gesuchstellerin machte in ihrer Beschwerde geltend, gemäss den Ausführungen der Vorinstanz hätten sie und ihr Ehemann zusammen einen Freibetrag von Fr. 315.00 pro Monat. Sie besässen jedoch noch sechs Hauskatzen, die pro Monat Fr. 350.00 bis Fr. 400.00 kosteten (nur Futter und Katzensand, ohne Tierarztkosten). Damit sei der Freibetrag schon mehr als aufgebraucht. Sodann betrage der Wert der Aktien der C. AG nicht mehr Fr. 55'400.00, wie in den Steuererklärungen 2019 und 2020 angegeben, sondern gemäss Auskunft des Steueramts Luzern nur noch -4-