Der Gesuchstellerin und ihrem Ehemann verbleibe somit ein Freibetrag von monatlich rund Fr. 315.00 (bzw. Fr. 3'780.00 im Jahr), aus welchem die Gesuchstellerin die Prozesskosten bestreiten könne. Zudem verfügten die Gesuchstellerin und ihr Ehemann über Vermögen in der Höhe von Fr. 55'400.00 in Form von Aktien der C. AG. Allenfalls wäre es auch durch einen (teilweisen) Verkauf dieses Aktienpakets möglich, das Geld für die Leistung des Kostenvorschusses von Fr. 400.00 aufzubringen.