3.2.2. Die Gesuchstellerin war nach eigenen Angaben in der Überschuldungsanzeige seit dem 1. Mai 2021 inaktiv. Den Akten lassen sich keinerlei Hinweise entnehmen, dass die Gesuchstellerin ihre Geschäftstätigkeit wiederaufgenommen hätte und damit Einkünfte erzielen würde, oder solches absehbar bzw. konkret geplant wäre. Gemäss den mit der Beschwerde eingereichten Buchungsbelegen werden die Raten für ihre offenen Steuerund Versicherungsschulden auch nicht aus eigenem Vermögen, sondern vom Privatkonto ihres Gesellschafters und Geschäftsführers und dessen Ehefrau bei der Bank E. bezahlt.