1. B., Geschäftsführer und einziger Gesellschafter der A. GmbH, setzte das Bezirksgericht Baden mit Eingabe vom 31. Januar 2022 (Postaufgabe am 8. Februar 2022) über die Überschuldung der Gesellschaft in Kenntnis. 2. 2.1. Gestützt auf das Schreiben des Präsidenten des Bezirksgerichts Baden vom 10. Februar 2022 reichte die Gesuchstellerin mit Eingabe vom 14. Februar 2022 weitere Unterlagen ein. 2.2. Der Präsident des Bezirksgerichts Baden erkannte am 17. Februar 2022: