Ob sie mit einem einfachen Hinweis auf das Dokument ihrer Begründungspflicht nachgekommen ist, kann offenbleiben, da die Beschwerde diesbezüglich offensichtlich unbegründet ist: Einerseits ist anzumerken, dass für öffentlich-rechtliche Forderungen der Weg der provisorischen Rechtsöffnung grundsätzlich verschlossen ist. Solche Forderungen sind zuerst zu verfügen und aufgrund der rechtskräftigen Verfügung ist die definitive Rechtsöffnung zu verlangen (Urteil des Bundesgerichts 5A_473/2016 vom 15. November 2016 E. 3.1). Ob vorliegend von dieser Regel abzuweichen wäre, muss allerdings nicht beantwortet werden.