Der von der Klägerin eingereichte Titel ist als provisorischer Rechtseröffnungstitel anzuerkennen." 3.2. Mit Verfügung vom 4. April 2022 wurde die Beschwerde an den Beklagten zur Erstattung einer Beschwerdeantwort innert 10 Tagen zugestellt. 3.3. Der Beklagte erstattete innert Frist keine Beschwerdeantwort. Das Obergericht zieht in Erwägung: