habt, nach Montpellier zu gehen und sich persönlich mündlich vor dem Handelsgericht von Montpellier zu erklären, münde im Ergebnis, dass von ihr verlangt werde, sich auf ein Verfahren einzulassen, das vor einem örtlich nicht zuständigen Gericht angehoben worden sei. Dies verletze den ordre public. Auf ein Verfahren vor einem örtlich unzuständigen Gericht müsse -7-