" 1. Der Gesuchstellerin wird in der Betreibung Nr. […] des Betreibungsamtes Muri (Zahlungsbefehl vom 5. Mai 2021) für den Betrag von Fr. 602'542.80 nebst Zins zu 2.52 % seit dem 4. Mai 2019, für den Betrag von Fr. 4'194.85 und für den Betrag von Fr. 1'097.20 definitive Rechtsöffnung erteilt. Im Übrigen wird das Gesuch abgewiesen. 2. Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen. -3-