1.2. Der Zahlungsbefehl wurde der Beklagten am 11. Mai 2021 zugestellt. Gleichentags erhob diese Rechtsvorschlag. 2. 2.1. Mit Rechtsöffnungsbegehren vom 24. August 2021 (Postaufgabe: 7. September 2021) ersuchte die Klägerin das Bezirksgericht Muri um Erteilung der definitiven Rechtsöffnung für den Betrag von Fr. 602'542.79 nebst Zins zu 3 % seit dem 4. Mai 2019, für den Betrag von Fr. 1'097.19 und für den Betrag von Fr. 4'993.88, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beklagten.