Da die beiden Kinder unter der Obhut der Klägerin verbleiben, ist von der Miete der Klägerin ein Wohnkostenanteil von insgesamt Fr. 500.00 in Abzug zu bringen. Dazu kommt ein monatlicher Mietzins für einen Einstellhallenplatz in der Höhe von Fr. 130.00 pro Monat (Mietvertrag vom 4. März 2021). Ebenfalls zu berücksichtigen sind Fr. 301.20 an Krankenkassenprämien (Beilage 8 zur Eingabe der Klägerin vom 23. März 2021). Von den Prämienkosten abzuziehen sind Fr. 61.80 Prämienverbilligung (Beilage 9 zur Eingabe der Klägerin vom 23. März 2021).