5.6.3.2. Als Alleinstehender mit zwei Kindern würden der Klägerin in T. nach EL- Recht Wohnkosten von maximal Fr. 1'725.00 zugestanden. Der Mietzins für die Wohnung an der [...] in T. beträgt laut Mietvertrag vom 4. März 2021 (Beilage zur Eingabe der Klägerin vom 14. April 2021) monatlich Fr. 2'095.00. Im Sinne der am EL-Recht orientierten SchKG-Richtlinien sind diese Wohnkosten für eine Alleinstehende mit zwei Kindern als unangemessen zu bezeichnen. Da vorliegend genügende Mittel vorhanden sind, kann auf das familienrechtliche Existenzminimum abgestellt werden (s. oben E. 5.2.1 und E. 5.6.3.1).