10 Abs. 1 lit. b ELG für eine alleinstehende Person Mietkosten von jährlich Fr. 16'440.00 in der Region 1, von Fr. 15'900.00 in der Region 2 und von Fr. 14'520.00 in der Region 3 als Ausgaben anerkannt. Gemäss Art. 26 ELV umfasst die Region 1 die fünf Grosszentren Bern, Zürich, Basel, Genf und Lausanne, die Region 2 umfasst die Gemeinden "städtisch" und "intermediär", die Region 3 die Gemeinden der Kategorie "länd- - 27 -