Daher rechtfertigt es sich, vom Einkommen ein Betrag von Fr. 62.00 für selbst getragene Nebenkosten in Abzug zu bringen. Es ist daher von einem Nettomietertrag von Fr. 1'181.00 (Fr. 1'800.00 Nettomietzins – Fr. 557.00 Hypothekarzins – Fr. 62.00 selbstgetragene Nebenkosten) auszugehen. Gesamthaft ergibt sich somit ein monatliches Einkommen des Beklagten von Fr. 4'071.00 (Fr. 797.00 + Fr. 2'093.00 + Fr. 1'181.00).