Ein Bruttoeinkommen von Fr. 2'200.00 pro Monat unter Berücksichtigung der erreichbaren Abfallprämie von Fr. 50.00 (vgl. Arbeitsvertrag vom 1. September 2022) und üblicher Sozialabzüge entspricht ungefähr dem von der Vorinstanz angenommenen hypothetischen Nettoeinkommen aus Arbeitstätigkeit von Fr. 2'093.00. Die Beklagte bestreitet die Höhe der Invalidenrente und des Erwerbseinkommens nicht. Unstrittig ist ebenfalls, dass der Beklagte eine Wohnung für Fr. 1'800.00 im Monat vermietet (Berufung S. 9). Nebenkosten trägt der Mieter, wenn er dies mit dem Vermieter besonders vereinbart hat (Art.