5.4.3. Die Vorinstanz ging beim Beklagten nebst einer Invalidenrente (50%) von Fr. 797.00 von einem hypothetischen Nettoeinkommen von Fr. 2'093.00 aus (angefochtener Entscheid E. 7.3.3). Gemäss dem Beklagten könne auf diese Berechnung des realisierbaren Einkommens abgestellt werden (Berufung S. 9). Ein Bruttoeinkommen von Fr. 2'200.00 pro Monat unter Berücksichtigung der erreichbaren Abfallprämie von Fr. 50.00 (vgl. Arbeitsvertrag vom 1. September 2022) und üblicher Sozialabzüge entspricht ungefähr dem von der Vorinstanz angenommenen hypothetischen Nettoeinkommen aus Arbeitstätigkeit von Fr. 2'093.00.