5.4.2.2. Die Klägerin hält dagegen, dass es sich beim Verzicht auf Geltendmachung der Nebenkosten bei den Mietern um eine freiwillige Einkommensverminderung handle. Dies dürfe sich nicht zulasten der Klägerin oder der Kinder auswirken. Es sei daher auf die diesbezüglichen Ausführungen der Vorinstanz zu verweisen (Berufungsantwort S. 12).