Der Beklagte vermiete in X. zudem eine Wohnung zu einem Bruttomietzins von Fr. 1'800.00. Darin enthalten seien Fr. 270.00 Akonto für Nebenkosten. Der Hypothekarzins betrage Fr. 557.00 monatlich. Die Nebenkosten würden sich auf durchschnittlich rund Fr. 350.00 im Monat belaufen. Die Nebenkostenabrechnung werde vom Beklagten bezahlt. Er habe bislang darauf verzichtet, die Differenz zur Akontozahlung von den Mietern zu fordern. Aus der Vermietung der Liegenschaft resultiere ein Einkommen von effektiv Fr. 893.00 (Berufung S. 9 f.).