Nebenkosten. Davon in Abzug zu bringen seien die Hypothekarzinsen von monatlich Fr. 557.00. Damit resultiere ein dem Beklagten anzurechnender Mietzinsertrag von Fr. 1'234.00 (recte: Fr. 1'243.00). Nicht in Abzug zu bringen seien Nebenkosten für die vermietete Wohnung, da diese auf die Mieterschaft zu überwälzen seien. Insgesamt belaufe sich das monatliche Nettoeinkommen des Beklagten somit auf Fr. 4'133.00 (angefochtener Entscheid E. 7.3.3). - 24 -