Ob er – wie behauptet – längerfristig zu einer mehrheitlich selbständigen Betreuung der Kinder in der Lage wäre, ist daher zweifelhaft. Dazu kommt, dass mittlerweile beide Kinder die Schule bzw. den Kindergarten sowie Nachhilfeunterricht (Berufungsantwortbeilage 2) besuchen und somit in der Regel einen Teil des Tages keiner Betreuung durch die Eltern bedürfen. Damit kommt es weniger auf die rein zeitliche Verfügbarkeit eines Elternteils an, während die Flexibilität und Qualität der Betreuung ihren Stellenwert behalten.