Es gebe einen Grund, weshalb der Beklagte nie mehr als 50% gearbeitet habe. Er sei aufgrund eines Unfalls in seiner Kindheit körperlich stark eingeschränkt. Diese körperlichen Einschränkungen würden sich auch im Alltag auswirken. Der Beklagte sei nicht in der Lage, selbständig für die Kinder zu kochen. Er könne weder den Haushalt noch die Wäsche selbständig bewältigen. Er brauche für jede kleine Erledigung sehr lange. Allein aus dem Umstand, dass er nur 50% arbeite und die Klägerin mehr, könne somit nicht abgeleitet werden, dass er besser in der Lage sei, die persönliche Betreuung der Kinder zu gewährleisten (Berufungsantwort S. 5).