C. verbringe so viel Zeit wie möglich beim Vater. Er geniesse es, von ihm zu seinen Trainings und Matches begleitet zu werden. Gegenüber dem Beklagten habe er wiederholt geäussert, dass er die Nase voll vom Hin und Her habe. Er wolle gerne wieder an seinem alten Wohnort leben, wo er sich zu Hause fühle und nach wie vor seine Freundschaften habe. Die von C. geäusserte Angst sei im Hinblick auf die bevorstehende räumliche Trennung der Eltern vorübergehender Natur gewesen, sofern sie überhaupt je bestanden habe. C. habe in seinem Kinderbrief gegenüber der Vorinstanz ausgeführt, dass er keine Angst vor dem Vater habe.