Daraus ergibt sich, dass die Bedeutung der persönlichen Betreuung stark davon abhängt, wie sich die konkreten Umstände darstellen. Insbesondere wenn die Vorinstanz zu Recht zum Schluss kam, dass nicht eindeutig feststellbar sei, welche von beiden Parteien mehr persönliche Betreuung erbringen könne, musste sie für den Entscheid über die Obhutszuteilung zwingend auch auf andere Kriterien zurückgreifen.