 während den unter der Woche stattfindenden Fussballtrainings von C. inkl. Hin – und Rückfahrt (gilt auch für D.);  während vier Wochen Ferien pro Jahr. Ein weitergehendes Besuchs- und Ferienrecht nach Absprache unter den Parteien bleibt vorbehalten. 5. 5.1 Der Gesuchgegner wird verpflichtet, der Gesuchstellerin an den Unterhalt der Kinder mit Wirkung ab 1. August 2021 monatlich im Voraus folgende Unterhaltsbeiträge zuzüglich allfällig bezogene Kinderzulagen zu bezahlen: C.: CHF 783.00 (Barunterhalt / inkl. IV-Kinderrente CHF 319.00)