2.5. Der Beklagte ersuchte im Rahmen der Duplik ergänzend um Herausgabe des Ersatzschlüssels seines BMW und hielt im Übrigen an den Anträgen in der Stellungnahme fest. 3. 3.1. Mit Entscheid vom 23. Juni 2021 erkannte das Gerichtspräsidium Lenzburg: -6- " […] 3. Die Kinder C., geb. tt.mm. 2010, und D., geb. tt.mm. 2016, werden für die Dauer der Trennung unter die Obhut der Gesuchstellerin gestellt. 4. Der Gesuchgegner ist berechtigt, die Kinder wie folgt zu betreuen:  Jedes zweite Wochenende von Freitag 18.00 Uhr bis Montagmorgen Schul- bzw. Kindergartenbeginn;