5. Der Gesuchgegner sei zu verpflichten, der Gesuchstellerin an den Unterhalt der Kinder monatlich vorschüssig zzgl. allfällig bezogener Kinderzulagen sowie der IV-Kinderrenten folgende Beiträge zu bezahlen: - Für C.: CHF 855.00 (inkl. CHF 407.00 Überschussanteil, CHF 0.00 Betreuungsunterhalt) - Für D.: CHF 663.00 (inkl. CHF 407.00 Überschussanteil, CHF 0.00 Betreuungsunterhalt) 6. Der Gesuchgegner sei zu verpflichten, der Gesuchstellerin einen angemessenen Beitrag an den persönlichen Unterhalt, mindestens jedoch CHF 414.00 zu bezahlen.