10. Die Gesuchstellerin sei anzuweisen, dem Gesuchsgegner das Mobiltelefon Nokia, [...], herauszugeben. 11. Es sei die Gütertrennung per Datum der Einreichung der Stellungnahme anzuordnen. 12. Das Gesuch der Gesuchstellerin um Leistung eines Prozesskostenvorschusses sei abzuweisen. Eventualiter: Es sei der Prozesskostenvorschuss in Anrechnung an das Güterrecht zu leisten. 13. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen." 2.3. Anlässlich der Verhandlung vom 23. Juni 2021 erstatteten die Parteien Replik und Duplik. Die Parteien wurden befragt.