5. Die gemeinsamen Kinder C., geb. tt.mm. 2010 und D., geb. tt.mm. 2016 seien unter die Obhut der Gesuchstellerin zu stellen. 6. Es sei vorläufig auf die Anordnung eines Besuchsrechts zu verzichten. 7. Der Gesuchgegner sei zu verpflichten, der Gesuchstellerin mit Wirkung ab Einreichung des Gesuchs an den Unterhalt von C., geb. tt.mm. 2010 und D., geb. tt.mm. 2016 monatlich vorschüssig angemessene Unterhaltsbeiträge zu bezahlen resp. mindestens die IV-Kinderrente an die Gesuchstellerin weiterzuleiten. Eine Bezifferung nach dem Beweisergebnis sowie gerichtliches Ermessen bleiben vorbehalten.