5.2. Der gebührende Unterhalt von C. und D. bleibt monatlich je im folgenden Betrag ungedeckt. - 1. September 2017 - 28. Februar 2018: Fr. 103.00 - 1. März 2018 - 31. Oktober 2018: Fr. 1'820.00 - ab 1. November 2018: Fr. 30.00 6. Es wird festgestellt, dass der Gesuchsgegner nicht in der Lage ist, der Gesuchstellerin einen Beitrag an ihren persönlichen Unterhalt zu bezahlen. 7. -3-