"1. Es wird festgestellt, dass die Parteien zur Aufhebung des gemeinsamen Haushaltes berechtigt sind. 2. Es wird festgestellt, dass sich eine Regelung der Benützung der (ehemals) ehelichen Wohnung am ... in .... infolge Auszugs beider Ehegatten erübrigt. 3. Die Kinder C., tt.mm.jjjj, und D., tt.mm.jjjj, werden unter die Obhut der Gesuchstellerin gestellt. 4. Der Gesuchsgegner ist berechtigt, die Kinder C. und D. je am ersten und dritten Wochenende jeden Monats zu sich auf Besuch zu nehmen sowie zwei Wochen Ferien mit ihnen zu verbringen.