3.2. Der von der Klägerin in der Betreibung Nr. xxx des Betreibungsamts Q. erwirkte Zahlungsbefehl vom 14. Oktober 2021 richtete gegen die D. GmbH mit Sitz in Q.. Im Rechtsöffnungsbegehren der Klägerin vom 18. November 2021, das in derselben Betreibung gestellt wurde, wurde ebenfalls die D. GmbH als Beklagte angegeben. Gemäss Auszug aus dem Handelsregister des Kantons Aargau wurde die D. GmbH am 2. Dezember 2021 in "C. GmbH" umfirmiert und ihr Domizil vom […] in Q. an die X-Strasse in Q. verlegt. Die Umfirmierung führte nicht zum Untergang der D. GmbH. Trotz der Umfirmierung handelt es sich vielmehr immer noch um dieselbe Gesellschaft. Als juristische Person (Art.