Den Ausgaben steht das monatliche Einkommen des Beklagten gegenüber. Dieses beläuft sich ohne 13. Monatslohn und Bonus auf Fr. 6'284.55 (ausgehend von einem Brutto-Monatslohn von Fr. 7'800.00, AHV-Beiträgen von 5.3 %, ALV-Beiträgen von 1.1 % und NBU-Beiträgen von 0.87 %, sowie weiteren Abzügen auf den Nettolohn von gesamthaft Fr. 846.40). Unter Berücksichtigung eines 13. Monatslohns ergibt sich ein Einkommen von Fr. 6'808.25 (Fr. 6'284.55 x 13 / 12). Dazu kommt ein Bonus von monatlich Fr. 121.00 (Fr. 1'452.00 / 12; Lohnabrechnung vom Juni 2021, Klagebeilage 9), auf welchen wiederum Sozialabzüge von Fr. 8.80 zu entrichten sind. Gesamthaft resultiert dies in einem Monatseinkommen von