Gesamthaft beläuft sich das Existenzminimum des Beklagten auf maximal Fr. 4'338.50 (Grundbetrag inkl. Zuschlag: Fr. 1'500.00; Miete inkl. Nebenkosten: Fr. 1'700.00; Steuern: Fr. 350.00; Krankenkasse: Fr. 228.50; Arbeitswegkosten: Fr. 340.00; behauptete Verpflegungskosten von Fr. 220.00).