Der Beklagte macht darüber hinaus die Tilgung von Schulden in der Höhe von Fr. 400.00 und eine "vereinbarte Abzahlung" von Fr. 1'000.00 geltend. Dazu kommen Verpflegungskosten (Fr. 220.00). Zur Schuldentilgung von monatlich Fr. 400.00 wird vom Beklagten ausgeführt, es handle sich um Schulden aus seiner Ehe, namentlich aus einer Zahnbehandlung der Klägerin, Deutsch-Sprachkursen der Klägerin und einem Urlaub der Familie in Thailand (Beschwerde S. 8). Die monatliche Überweisung von Fr. 400.00 wird vom Beklagten belegt (Beschwerdebeilage 8). Belege für die namentlich genannten Ausgaben werden keine eingereicht.