Es trifft sie eine umfassende Mitwirkungsobliegenheit (BGE 4A_270/2017 E. 4.2). Bei einer anwaltlich vertretenen Partei ist das Gericht nicht verpflichtet, eine Nachfrist anzusetzen, damit ein unvollständiges oder unklares Gesuch verbessert werden kann (BGE 5A_716/2018 E. 3.2). Wenn sie ihren Obliegenheiten nicht (genügend) nachkommt, kann das Gesuch mangels ausreichender Substantiierung - 10 -