Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend Schuldneranweisung -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Mit Entscheid vom 10. September 2020 (SF.2019.40) erkannte das Bezirksgericht Brugg, Präsidium des Familiengerichts: " […] 5. Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, der Gesuchstellerin an den Unterhalt von C. monatlich vorschüssig mit Wirkung ab 4. Februar 2020 folgende Beträge zu bezahlen: