3.2.3. 3.2.3.1. Im von der Klägerin verurkundeten Mietvertrag vom 5./8. Dezember 2014 verpflichtete sich die Beklagte, der Klägerin monatlich im Voraus einen Mietzins von brutto Fr. 5'500.00 (= Fr. 5'000.00 Mietzins + Fr. 500.00 Hei- zungs-, Warmwasser- und Betriebskosten) zu bezahlen. Für Dezember 2019 bis und mit Juni 2021 hatte die Beklagte der Klägerin demzufolge 19 x Fr. 5'500.00, d.h. total Fr. 104'500.00, zu bezahlen. Einen Zahlungsrückstand in dieser Höhe machte die Klägerin in ihrer Kündigungsandrohung -9-