3.2.2. Die Klägerin forderte die Beklagte mit Schreiben vom 15. Juni 2021 auf, die ausstehenden Mietzinse für Dezember 2019 bis und mit Juni 2021 zu je Fr. 5'500.00, total Fr. 104'500.00, innert 30 Tagen nach Erhalt dieser Zahlungsaufforderung zu bezahlen, ansonsten sie berechtigt sei, das Mietverhältnis gemäss Art. 257d OR auf den 31. August 2021 zu kündigen. Mit amtlichem Formular vom 13. August 2021 kündigte die Klägerin das Mietverhältnis auf den 30. September 2021 (vgl. Klagebeilagen).