257d OR bestanden. Dazu sei insbesondere auf das hängige Rechtsöffnungsverfahren SR.2021.253 zwischen den Parteien vor dem Gerichtspräsidium Aarau zu verweisen, in welchem die Klägerin für angeblich ausstehende Mietzinse für die Monate November 2020 bis August 2021 von total Fr. 55'000.00 abzüglich einer Teilzahlung von Fr. 82.65, ergebend den Betrag von Fr. 54'917.35, Rechtsöffnung verlange. Entsprechend sei davon auszugehen, dass im Moment der Kündigungsandrohung (15. Juni 2021) lediglich die Monatsmietzinse für November 2020 bis August 2021 ausstehend gewesen seien.