2. Die Gesuchsgegnerin wird verpflichtet, das Mietobjekt "Restaurationsbetrieb, Bar, 2 WCs vom Gang erschlossen im EG, 1-Zimmerwohnung im 1. OG "Säli" und 2-Zimmerwohnung im 2. OG Keller" XY in Q. innert -3- 10 Tagen seit Vollstreckbarkeit dieses Entscheides zu räumen und vertragsgemäss zu verlassen. Im Unterlassungsfalle wird sie auf Begehren der Gesuchstellerin durch das Präsidium des Zivilgerichts Aarau polizeilich ausgewiesen.