1.2. Die Liegenschaftsverwaltung B. AG forderte die C. GmbH mit Einschreiben vom 15. Juni 2021 zur Bezahlung der Mietzinse für Dezember 2019 bis und mit Juni 2021 in der Höhe von total Fr. 104'500.00 innert 30 Tagen auf und drohte ihr für den Fall der nicht fristgerechten Bezahlung die Kündigung des Mietverhältnisses an. 1.3. Mit amtlichem Formular vom 13. August 2021 wurde das Mietverhältnis wegen Zahlungsverzugs per 30. September 2021 gekündigt. 2. 2.1. Die A. AG (Klägerin) beantragte mit Klage vom 7. Oktober 2021 beim Bezirksgericht Aarau die Ausweisung der C. GmbH (Beklagte) aus den Mieträumlichkeiten im Verfahren des Rechtsschutzes in klaren Fällen.