2. 2.1. Mit Rechtsöffnungsgesuch vom 29. November 2021 ersuchte die Klägerin beim Bezirksgericht Aarau um Erteilung der provisorischen Rechtsöffnung für die in Betreibung gesetzten Forderungen. 2.2. Der Beklagte erstattete keine Stellungnahme. 2.3. Die Präsidentin des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Aarau erkannte mit Entscheid vom 31. Januar 2021: " 1. 1.1. Der Gesuchstellerin wird in der Betreibung Nr. […] des Regionalen Betreibungsamtes Buchs (Zahlungsbefehl vom 16. September 2021; Rechtshängigkeit des Rechtsöffnungsbegehrens am 29. November 2021) für den Betrag von Fr. 2'638.00 provisorische Rechtsöffnung erteilt.