1. Mit Zahlungsbefehl Nr. […] des Regionalen Betreibungsamts Buchs vom 16. September 2021 betrieb die Klägerin den Beklagten für den Betrag von Fr. 4'820.95 zuzüglich Zahlungsbefehlskosten von Fr. 73.30. Als Forderungsurkunde bzw. Forderungsgrund wurde im Zahlungsbefehl angegeben: