Früher habe der Beklagte bei ihr gekocht. Sie habe sich dann beschwert. Sie habe dann jeweils geschaut, dass der Kühlschrank immer relativ leer sei und sie nur Tageseinkäufe mache. Der Beklagte beantwortete die Frage, wie es mit der Kostenaufteilung gewesen sei, dahingehend, dass er das habe regeln wollen, die Klägerin aber keine Hand geboten habe. Er habe betreffend Kleidung auch Kommunikation gewünscht. Die Klägerin kaufe einfach, was sie wolle, und sie sage ihm nicht, wie viel sie bezahle. Sie erhalte auch "vom Ausland viele Kleider" (act. 106).