Die Klägerin habe an der Hauptverhandlung angegeben, dass sie seit der Trennung alle Rechnungen für die Kinder sowie auch die Kleider und das unregelmässige Taschengeld bezahlt habe. Auch die Arztrechnungen bezahle sie und der Beklagte erhalte die Rückerstattung von der Versicherung. Der Beklagte habe ebenfalls angegeben, dass die Klägerin "es mit dem Geld nicht habe regeln wollen". Sie kaufe einfach, was sie wolle und sage ihm nicht, wie viel es gekostet habe. Er habe anerkannt, dass sie alle Kosten übernommen habe mit Ausnahme der Kosten, welche während seiner Betreuung für Essen etc. angefallen seien.