Die Errichtung einer Beistandschaft im Sinne der Empfehlung im Bericht der Schule erscheint als sinnvolle und angemessene Massnahme. Die Beistandsperson ist entsprechend zu beauftragen: - die Eltern in ihrer Sorge um die Kinder mit Rat und Tat zu unterstützen; - die Kinder bei der Wahrung ihrer Bedürfnisse mit Rat und Tat zu unterstützen; - die Pflege, Erziehung und Entwicklung der Kinder zu überwachen und zu begleiten; - die Betreuungsmodalitäten mit den Eltern festzulegen und diese zu überwachen; - bei Konflikten zwischen den Eltern zu vermitteln.