Weil die bisher getroffenen Massnahmen und Bemühungen zu keiner Verbesserung der Lage beigetragen hätten und um eine weitere Kindswohlgefährdung abzuwenden, empfehle die Schulsozialarbeiterin die Errichtung einer Beistandschaft. Weitere Massnahmen, wie eine Familienbegleitung in beiden Haushalten oder eine alternative Beschulungsform (z.B. Tagesschule) könnten sinnvoll sein.